9,75% Zinsen per anno

Was beinhalten die Genussrechte des Hanseatisches Fußball Kontor?

Genussrechte sind eine etablierte Form der Unternehmensfinanzierung, die viele Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen erfolgreich praktizieren. Sie finanzieren die Investitionen in den Milliardenmarkt Fußball. Das Fußballgenussrecht mit monatlicher oder jährlicher Auszahlung ist auch dem Anleger zu empfehlen, der im Bereich der Genussrechte erste Erfahrungen sammeln möchte. Eine Anlage ist schon ab EUR 100 möglich.

Was macht das Genussrecht von Hanseatisches Fußball Kontor so attraktiv für Sie?

Vorbei sind die Zeiten, wo Tages- und Festgeldangebote bei 4 % liegen. Mit der überdurchschnittlichen Mindestverzinsung von 6 % p. a. ist das Genussrecht des Hanseatischen Fußball Kontor ein interessanter Baustein bei Ihrem Vermögensaufbau. Diese Anlage ist unabhängig von den krisengeschüttelten Finanzmärkten.

Wie funktioniert das Genussrecht vom Hanseatischen Fußball Kontor?

Mit dem Fußballgenussrecht haben Sie die Möglichkeit ab einer Mindestzeichnungssumme von EUR 100 indirekt in finanzielle Spieler-Transferrechte im Milliardenmarkt Fußball zu investieren und so von Wertzuwächsen bei den ablösepflichtigen Spielertransfers im Profi-Fußball zu profitieren.

Wie sicher sind Genussrechte der Hanseatisches Fußball Kontor?

Investments im Profi-Fußball sind börsenunabhängig, korrelieren nicht mit den Entwicklungen an den Finanzmärkten und haben gerade in den zurückliegenden Krisenjahren hervorragende Renditen für Anleger erzielt. Der Profi-Fußball bietet hervorragende Perspektiven, die nachhaltige Gewinne für den Anleger ermöglichen.

Wie zeichne ich Genussrechte?

Sie müssen nur den Zeichnungsschein ausfüllen. Den Zeichnungsschein finden Sie auf unser Internetseite (www.das-fussballgenussrecht.de/Zeichnungsunterlagen) oder fordern Sie ihn direkt bei uns an: Telefon 0385 / 592360-10; kundencenter@das-fussballgenussrecht.de . Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern zudem, dass Sie auch die Verbraucherinformation für den Fernabsatz lesen, ausfüllen und unterzeichnen.

Ab wann wird mein Anlagebetrag verzinst?

Die Zinsen werden ab dem Tag berechnet, an dem Ihr Anlagebetrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wird.

Auf welches Konto muss ich meine Geldanlage einzahlen?

Begünstigter: Hanseatisches Fußball Kontor Genussrechte GmbH
Kontonummer: 615 136 901
Bankleitzahl: 200 400 00
Bank: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Genussrechtskapital, Vorname, Name, Wohnort des Genussrechtsinhaber, Kundennummer (wenn vorhanden)

Wann sind die Zinsen bei diesem Investment fällig?

Die Auszahlung der Zinsen erfolgt abhängig von der gewählten Tranche. Erstmalig werden zum 30. Januar 2012 Zinsen für die Serie 1A 2011, und zum 30. April 2012 für die Serie 1B 2011 fällig. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der Gesellschaft noch nicht festgestellt sein, ist die Auszahlung der Zinsen zehn Kalendertage nach der Feststellung des Jahresabschlusses fällig.

Die Zinsen der Tranche Serie 1A 2011 werden dann im vierteljährlichen Turnus ausgezahlt, die Zinsen der Serie 1B 2011 einmal jährlich zum 30. April d. J.

Muss ich etwas tun, um die Zinsen zu erhalten?

Die Zinsen werden Ihnen von uns überwiesen. Sie müssen nichts weiter tun.

Kann ich meine Genussrechte übertragen?

Ja, jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte jederzeit ganz oder teilweise an Dritte verkaufen, abtreten oder vererben. Sie müssen die Genussrechte nur so stückeln, dass sowohl die bei dem bisherigen Genussrechtsinhaber verbleibenden als auch die an jeden neuen Genussrechtsinhaber übertragenen Genussrechte die Mindestzeichnungssumme von EUR 100 nicht unterschreiten. Der darüber hinausgehende Betrag muss durch 100 teilbar sein. Darüber hinaus müssen Sie uns den Namen, die Anschrift und die Bankverbindung des neuen Genussrechtsinhabers schriftlich mitteilen. Wir bestätigen Ihnen dann die Übertragung.

Gibt es eine Mindestzeichnungssumme?

Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100; Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch 100 teilbar sein.

Wie lange darf ich die Genussrechte behalten?

Es gibt keine Laufzeitbeschränkung der Genussrechte. Sie können Sie auf unbestimmte Zeit halten. Die Mindestlaufzeit beträgt 60 Monate. Die Emittentin ist berechtigt die Genussrechte nach 48 Monaten zu kündigen.

Muss ich die Zinszahlungen dieser Geldanlage versteuern?

Zinserträge und Veräußerungsgewinne aus diesen Genussrechten unterliegen der Abgeltungssteuer. Es fallen eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, bezogen auf die Abgeltungssteuer, sowie bei Kirchenzugehörigkeit auch Kirchensteuer an. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent werden im Wege des Vorwegabzugs von Hanseatisches Fußball Kontor Genussrechte GmbH an das zuständige Finanzamt abgeführt. Über die Zahlung dieser Steuer erhält der Anleger eine Bescheinigung.

Muss ich einen Freistellungsauftrag ausfüllen?

Nein. Freistellungsaufträge kann die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH, da sie nicht unter das Kreditwesengesetz fällt, nicht annehmen. Dieses ist entsprechenden Kreditinstituten vorbehalten.

Wo erhalte ich weitere Informationen über das Fußballgenussrecht?

Bei Fragen zum Zeichnungsprozess beraten wir Sie gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 0385 / 592360-10.